Allgemeine Geschäftsbedingungen
(als pdf) Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Angebots- und Zahlungsbedingungen von Marco MöllerStand: April 2005
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Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer-, Angebots- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Marco Möller und dem jeweiligen Vertragspartner. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn Marco Möller ihnen nicht nachdrücklich widerspricht.
- Mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Annahme der Ware (Soft- und Hardware) erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marco Möller an.
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Angebote und Aufträge
- Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, insbesondere Auftragsänderungen bedürfen einer beidseitigen telefonischen Vereinbarung oder sonstige Abmachungen, zusätzlich einer schriftlichen Festlegung und, soweit sie vom ursprünglich vereinbarten Vertrag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.
- Aufträge, die der Käufer Marco Möller erteilt, werden erst durch schriftliche Bestätigung von Marco Möller rechtsverbindlich.
- Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
- Marco Möller ist zur Annahme eines Kaufangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge auf Grund von Rundschreiben und Preislisten eingehen.
- Angebote von Marco Möller sind freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht schriftlich vermerkt ist.
- Bestandteil jedes Angebotes von Marco Möller sind die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen.
- Zusicherungen über Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt sind. Prospektangaben gelten nur dann als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Kaufrechtes, wenn diese schriftlich ausdrücklich im Einzelfall vereinbart sind.
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Preise
- Die Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich Verpackung und Kosten für Lieferung ab Darmstadt, zuzüglich etwaiger anderer gesetzlicher Lieferabgaben.
- Weitere Kosten, wie Reise- und Telefonkosten, werden nach dem geltenden gesetzlichen Satz berechnet. Diese sind in den Angeboten von Marco Möller nicht enthalten und werden der Rechnungssumme hinzugefügt.
- Alle genannten Preise von Marco Möller sind Endpreise ohne Mehrwertsteuer (gem. §19 UStG - Kleingewerberegelung). Daher wird besonders auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
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Versand und
Gefahrenübergang
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Transportversicherung zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort wird von Marco Möller in Deckungshöhe des Kaufpreises durchgeführt und berechnet, es sei denn, sie wird vom Kunden schriftlich ausgeschlossen.
- Teillieferungen sind zulässig.
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Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Danach werden mit der 1. Mahnung beginnend bankübliche Zinsen berechnet, mindestens in der Höhe von 1 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Europäischen Zentralbank.
- Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld, zuzüglich der daraus entstehenden Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, und zuletzt als Zahlung für den Kaufpreis verwendet.
- Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer, zeitlich vorangegangener und schriftlicher Vereinbarung nur zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer sowie Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Wenn mehrere Wechsel in Zahlung gegeben werden, so sind sämtliche Wechsel fällig, wenn der nächstfällige Wechsel nicht termingemäß eingelöst wird.
- Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäfts- Lieferung- und Zahlungsbedingungen von Marco Möller nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall ist Marco Möller berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Ware aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Rücktransport, Wertminderung etc.) zu verlangen.
- Ein Rückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen, ist ausgeschlossen; gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
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Eigentumsvorbehalt,
Verpfändung, Abtretung
- Marco Möller behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor.
- Bis zum Eigentumsübergang der von Marco Möller an den Käufer gelieferten Waren, darf der Käufer diese weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, Marco Möller unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Ware im normalen Geschäftsbereich verkaufen, sofern er gegenüber von Marco Möller mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt Marco Möller das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes, der anderen mit den Waren der von Marco Möller verbundenen Sachen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Netto-Rechnungswert der Vorbehaltsware zur Sicherheit hiermit an Marco Möller ab. Marco Möller übernimmt diese Abtretung hiermit an. Das Recht des Käufers, die von Marco Möller gelieferten Waren zu verkaufen, endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Fall kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung von Marco Möller verfügen.
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Lieferfristen
- Liefertermine werden in den Angeboten von Marco Möller festgelegt und durch die Unterschrift beider Parteien rechtskräftig. Wird im Angebot kein Liefertermin festgesetzt, können keine Ansprüche gegen Marco Möller geltend gemacht werden.
- Änderung und nachträgliche Festlegung eines Liefertermins bedarf der Schriftform.
- Marco Möller ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Käufer schriftlich mitzuteilen.
- Verzögert sich ein von Marco Möller in Aussicht gestellter Liefertermin für den Käufer unzumutbar, so hat dieser das Recht, Marco Möller eine angemessene, mindestens 4-wöchige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; auch Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Marco Möller wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
- Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen Fälle, auf die Marco Möller keinen Einfluss hat.
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Lieferstorno
- Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist Marco Möller berechtigt, pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
- Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen.
- In allen anderen Fällen ist eine anteilige Pauschal-Entschädigung des Liefernettowertes zu entrichten.
- Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde Teillieferungen nicht vertragsgemäß bezahlt und deshalb Restlieferungen von Marco Möller abgelehnt werden.
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Gewährleistung
(Hardware)
- Marco Möller leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
- Die Gewährleistung besteht auch beim Fehlen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zugesicherter Eigenschaften.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer.
- Transportschäden und Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Lieferung durch Marco Möller vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Marco Möller zu prüfen, und falls sich ein Mangel zeigt, diesen von Marco Möller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Bei begründeter Mängelrüge leistet Marco Möller Gewähr in der Weise, dass sie Material und Verarbeitungsfehler durch Instandsetzung in der Reparaturzentrale behebt oder Ersatz der betroffenen Teile leistet.
- Bei Fehlschlägen, Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Rücktritt (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen.
- Wenn der Käufer mit der Erfüllung keiner dieser ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durch Marco Möller einverstanden ist, entfallen seine etwaigen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz einschließlich etwaigen Ersatzes auf Montage und Demontagekosten sowie Folgeschäden.
- Marco Möller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache, die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installation, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
- Durch Entfernen oder Beseitigen der technischen Original-Kennzeichnung erlischt die Gewährleistung.
- Marco Möller kann bei Verkauf von gebrauchter Hardware jegliche Gewährleistung ausschließen.
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Gewährleistung
(Software)
- Marco Möller gewährleistet, dass die Disketten bzw. die CD frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und dass das Programm bei Nutzung auf dem angegebenen System im Wesentlichen mit den im elektronischen Handbuch oder auf der Verpackung beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.
- Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Version der Produktdokumentation beschriebenen Leistungsmerkmalen vereinbart.
- Gegenstand der Gewährleistung ist das Programm in der von Marco Möller ausgelieferten Version. Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung.
- Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind Marco Möller unverzüglich schriftlich mit einer Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Der Anwender hat Marco Möller bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Printouts, Systembeschreibungen oder Datenbeständen, zu unterstützen.
- Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten sind beim Hersteller des Geräts zu Reklamieren, da Marco Möller nicht für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten.
- Sofern Marco Möller dem Anwender Daten auch von Dritten für die Programmnutzung zur Verfügung stellt, die für die Funktionalität der Programme nicht erforderlich sind (Anwenderdaten wie z.B. Leistungsverzeichnisse, Typenlisten, Artikelpreislisten etc.), wird dafür keine Haftung übernommen. Diese für den Anwender vorbereiteten Daten muss der Anwender vor der Nutzung auf die inhaltliche Richtigkeit prüfen.
- Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es Marco Möller nicht gelingen, Mängel innerhalb von einer Frist von acht Wochen zu beheben, besteht Anspruch auf Herabsetzung der Nutzungsvergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Rücktritt).
- Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen.
- Für Lieferung von Software gilt - unter Ausschluss von Werkvertrags- und Kaufrecht - Dienstvertragsrecht.
- Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Markt-Neuerungen oder Produktabweichungen, auf die in der beigelegten Beschreibung hingewiesen wurde. Auf die Software-Pflege und Anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluss eines weitergehenden Beratungsvertrages.
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Quellcode
- Die Quellcodes und das bei der Herstellung der Produkte von Marco Möller erworbene Wissen bleiben geistiges Eigentum von Marco Möller.
- Es steht Marco Möller frei, dieses Wissen in anderen Projekten und Produkten weiter zu verwenden und wiederzuverwerten, außer es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
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Produzentenhaftung
- Der Kunde wird von der Haftung gemäß der EG-Richtlinie Produkthaftung insoweit freigestellt, als es sich um Schäden handelt, die ihre Ursache in der Fehlerhaftigkeit eines Produktes, das von Marco Möller hergestellt wurde, haben.
- Die Haftungsfreistellung erfolgt nicht für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit eines Produktes des Kunden durch Verwendung eines Produktes von Marco Möller entstanden ist, weil das Produkt von Marco Möller nicht in der gewählten Weise hätte eingesetzt werden dürfen. Die Haftungsfreistellung erfolgt weiter nicht für den Fall, dass Marco Möller ein Produkt auf Anleitung des Kunden herstellt, ohne Kenntnis des Endproduktes bzw. ohne die Möglichkeit einer Kontrolle seiner Verwendung.
- Es erfolgt keine Haftungsfreistellung dem Kunden gegenüber soweit Marco Möller in einen Haftungsausschlussgrund gemäß § 7 der EG-Richtlinien eingreift.
- Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Marco Möller. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des Vorsatzes.
- Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das zweifache des unverbindlichen Verkaufspreis beschränkt, dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen.
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Export und Re-Export
- Alle Lieferungen von Marco Möller erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.
- Von Marco Möller gelieferte Produkte und technisches Know - How sind aufgrund der bestehenden Lizenzen und Urheberrechte zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig.
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Gerichtstand
- Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Darmstadt.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Sonstiges
- Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann Marco Möller weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte verweigern.
- Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
- Der Käufer kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Marco Möller seine Rechte nicht an Dritte abtreten.
- Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
- Die Urheberrechte sowie Verwendung- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei Marco Möller. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme von Marco Möller ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Marco Möller erlaubt.